Rechtliche Aspekte

Bis 1990 gab es in Deutschland eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Diese ist nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes aufgehoben.

Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen (wie Atomkraftwerke, Forschungseinrichtungen, Militäranlagen usw.) nicht fotografiert werden.  Luftbilder von Gebäuden, Brücken, Straßen usw. müssen nicht mehr wie früher nachträglich vorgelegt werden.
Ausnahmen sind Einrichtung, die in einer Flugverbotszone liegen (v.a. sicherheitsgefährdete Anlagen, siehe oben).

Und nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern, in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen.

Selbstverständlich nimmt HELIGRAPH nur Aufträge entgegen, die mit den geltenden rechtlichen Regelungen in Einklang stehen.